Das Kohleausstiegsgesetz und das neue KWKG wird vom Bundestag debattiert
Der deutsche Bundestag wird am 05. März in erster Lesung über das Kohleausstiegsgesetz und das darin enthaltene KWK-Gesetz beraten.

Den Entwurf der Bundesregierung für ein Kohleausstiegsgesetz (19/17342) berät der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2020, in erster Lesung. Nach einstündiger Debatte soll der Entwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden. Gleiches gilt für den einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Widerruf des Kohleausstiegs zur Verhinderung strukturpolitischer Fehlentwicklungen in den Kohlerevieren“, der ebenfalls im federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie weiterberaten werden soll.
Artikelgesetz enthält Veränderungen in einigen Gesetzen
Das Artikelgesetz zum Kohleausstiegsgesetz enthält insgesamt 10 Artikel, durch die einige Gesetze geändert werden. Darunter auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (Artikel 6):
Artikel 1 Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz – KVBG)
Artikel 2 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Einkommenssteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Gebührenverordnung
Artikel 6 Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Artikel 7 Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung
Artikel 8 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9 Beihilferechtlicher Vorbehalt
Artikel 10 Inkrafttreten
Das Artikelgesetz inkl. KWK-Gesetz soll bis auf einige Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes am Tag nach der Verkündigung in Kraft treten.
Die Bundesregierung hält es für möglich, dass der Strompreis an der Börse infolge des Ausstiegs steigt. Deswegen sollen Verbraucher ab dem Jahr 2023 einen Zuschuss auf Übertragungsnetzentgelte erhalten können. "Zusätzlich wird eine weitere Maßnahme ermöglicht, um energieintensive Stromverbraucher weiter zu entlasten", heißt es weiter. Genaue Auswirkungen auf den Börsenpreis seien schwer abzuschätzen, ein Ausbau der erneuerbaren Energien dürfte auf jeden Fall preisdämpfend wirken.
Kohleausstiegsgesetz setzt Kommissions-Entscheidung um
Mit dem Kohleausstiegsgesetz werden laut Bundesregierung die energiepolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (Kohlekommission) umgesetzt. Konkret bedeute dies, „die Kohleverstromung schrittweise zu verringern und bis spätestens Ende 2038 vollständig zu beenden“.
Der Gesetzentwurf schreibt die zu erreichenden Zwischenziele auf dem Weg bis zum vollständigen Kohleausstieg fest. Damit folge er der Empfehlung der Kohlekommission, schreibt die Regierung. Bis zum Jahr 2022 soll der Anteil der Kohlverstromung durch Steinkohle- sowie Braunkohlekraftwerke auf jeweils rund 15 Gigawatt reduziert werden. Bis 2030 seien weitere Reduktionen auf rund acht Gigawatt-Leistung bei den Steinkohlekraftwerken und neun Gigawatt-Leistung bei den Braunkohlekraftwerken vorgesehen.
Bis 2038 soll schließlich der Ausstieg aus der Kohleverstromung spätestens abgeschlossen sein. Eine kontinuierliche Verringerung werde dadurch gewährleistet, dass in den Jahren, in denen weniger Braunkohlekraftwerke vom Netz gehen, mehr Steinkohlekraftwerke stillgelegt werden.
Der Normenkontrollrat kritisiert in einer Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)" die kurzen Fristen für die Beteiligung innerhalb der Bundesregierung sowie von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden. Für die Beteiligung zum ersten Entwurf wie auch zum wesentlich überarbeiteten zweiten Regelungsentwurf habe das Ressort jeweils nur eine Frist von zwei Tagen gesetzt. "Die Beteiligten sind im Rahmen dieser kurzen Fristen nicht in der Lage, den Regelungsentwurf ausreichend zu prüfen", erklärt das Gremium.