6. November 2016

KWK-Gesetz 2016 tritt endlich in Kraft - aber mit vielen Änderungen

Mehr als 10 Monate nach dem Inkrafttreten wurde das KWK-Gesetz nun auch beihilferechtlich genehmigt. Die zahlreichen Änderungen haben aber erhebliche Auswirkungen.

Die beihilferechtliche Genehmigung hat zu vielen Änderungen in zahlreichen Gesetzen geführt wie z. B. dem KWK-Gesetz und dem EEG.
Quelle: fotomek - fotolia

Das Bundeskabinett hat am 19. Oktober 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung veröffentlicht. Der 156 Seiten umfassende Entwurf, der im Download-Bereich des BHKW-Infozentrums heruntergeladen werden kann, enthält gegenüber dem Referentenentwurf einige Veränderungen.
Darunter auch wichtige Veränderungen bei den Bestimmungen zur EEG-Umlage für Eigenstromverwendung. Bei einer Ersetzung des Generators z. B. aufgrund eines Schadens droht dem KWK-Anlagenbetreiber zukünftig eine 20%-ige EEG-Umlage auf den selbst genutzten KWK-Strom. "Unklar sind die Regelungen bei Brennstoffzellen. Hier könnte bereits der Austausch von Stacks dazu führen, dass bisher von der EEG-Umlage befreite Brennstoffzellen-Betreiber eine EEG-Umlage entrichten müssen", so Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum.

Förderung nach dem KWKG 2016 wird ausbezahlt

Obwohl das neue KWK-Gesetz seit dem 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, konnten aufgrund der fehlenden beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission bisher keine Förderbescheide durch das dafür zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) versandt werden. Seit dem 24. Oktober 2016 liegt die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Wettbewerbskommission für den förderrelevanten Teil des neuen KWK-Gesetzes (KWKG 2016) endlich vor. Rund 1.400 Förderbescheide wurden vom BAFA Ende Oktober/Anfang November bereits versandt. Die Förderbescheide gelten rückwirkend zum 1. Januar 2016 bzw. dem Inbetriebnahmedatum. Eine Förderung kann nun ausbezahlt werden.
Das BAFA schätzt das Gesamtfördervolumen der nun versandten Förderbescheide auf etwa 1 Mrd. Euro, wobei ein Großteil dieser Fördersumme erst in den nächsten Jahren ausbezahlt wird.
Inzwischen wurde auch die vereinfachte und gebührenfreie Zulassung für Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 ​kW über das elektronische Anzeigeverfahren freigeschaltet.

Netzbetreiber veröffentlichen KWK-Aufschlag 2017

Die "Umlage" nach dem neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die als KWK-Aufschlag bezeichnet wird, beträgt im neuen Jahr (2017) nach Angaben der vier Übertragungsnetzbetreiber 0,438 Cent/kWh. Gemäß der Berechnung machen 0,383 Cent/kWh die eigentliche Umlage für 2017 aus. Weil aus dem Jahr 2015 rund 150 Mio. Euro zu wenig KWK-Aufschlag eingenommen wurde, kommt ein Aufschlag in Höhe von 0,056 Cent/kWh hinzu. Der KWK-Aufschlag sinkt im Jahre 2017 um rund 1,5 % gegenüber dem in diesem Jahr (2016) angenommenen KWK-Aufschlag (0,445 Cent/kWh).

 

Stellungnahme des Bundesrates (4. November 2016)

Die Bundesländer übten in der Bundesrats-Sitzung vom 4. November 2016 deutliche Kritik an den von der Bundesregierung geplanten Änderungen an der KWK-Förderung und der Eigenversorgungs-Regelungen im EEG . Insbesondere halten die Bundesländer das für Ende 2017 vorgesehene Ausschreibungsverfahren zur Förderung von KWK-Anlagen für verbesserungswürdig. So fordern die Bundesländer zum Beispiel, dass auch KWK-Anlagen mit einer teilweisen Strom-Selbstnutzung für die Ausschreibungen zugelassen werden können. Der Entwurf des Bundeskabinetts sieht bisher vor, nur KWK-Anlagen, die während des Förderzeitraums den KWK-Strom ausschließlich ins Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen, für Ausschreibungen zuzulassen.

Die Ausschreibungspflicht soll außerdem auf den Leistungsbereich über 2 MW bis 50 MW begrenzt werden. Die Bundesregierung will lediglich Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 1 MW aus der Ausschreibungspflicht herausnehmen. Das vorgesehene Ausschreibungsvolumen halten die Länder für viel zu gering. Sie schlagen eine Verdopplung vor.

Der Bundesrat setzt sich außerdem dafür ein, den Vertrauensschutz hinsichtlich der EEG-Umlagebefreiung für Bestandsanlagen über den Gesetzentwurf hinaus zu erweitern. Die Länder fordern, an der näheren Ausgestaltung der Ausschreibungsverfahren mitwirken zu dürfen, da hier sehr viele Abweichungen vom Gesetz getroffen werden können.

Die zahlreichen Veränderungen des KWKG und EEG werden in Seminaren und Workshops ausführlich dargelegt.
Die zahlreichen Veränderungen des KWKG und EEG werden in Seminaren und Workshops ausführlich dargelegt.