KWK-Gesetz soll zum 1.1.2020 novelliert werden
Das neue KWK-Gesetz (KWKG 2020) sieht wesentliche Veränderungen, neue Boni aber teilweise auch umfangreichere Meldepflichten vor.

Im „Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze“ (Kohleausstiegsgesetz) sind im Artikel 7 „Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes“ viele maßgebliche Anpassungen und Erweiterungen des KWK-Gesetzes enthalten.
Hervorzuheben sind vor allem folgende Änderungen:
- Verlängerung der Geltungsdauer des KWK-Gesetzes
- Einschränkung der jährlichen Förderung
- Beschränkung der Zuschlagsgewährung bei Entfall der EEG-Umlage
- Neue Boni – aber nur für KWK-Anlagen über 1 MW
- Neuregelung Kumulierungsverbot
- Neuregelung der Regelung bei negativen Stundenkontrakten
- Neuregelung bei Förderung von Wärme- und Kältenetzen
Der nun vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) soll bereits in der 47. Kalenderwoche (18.-22.11.2019) im Kabinett beschlossen und zum 1.1.2020 in Kraft treten.
Informationen des BHKW-Infozentrums
Das BHKW-Infozentrum hat am 15. November 2019 einen ersten ausführlicheren Beitrag mit dem Titel „KWKG-Novelle – Referentenentwurf liegt vor“ veröffentlicht. Ab dem 18. November 2019 soll in ausführlicheren Berichten auf die spezifischen Änderungen im geplanten KWK-Gesetz eingegangen. Außerdem informiert der BHKW-Info-Newsletter über die Neuerungen.