Was sind zuschlagsberechtigte Vollbenutzungsstunden nach dem KWK-Gesetz?

Betriebsstunden, Vollbenutzungsstunden und zuaschlagsberechtigte Vollbenutzungsstunden - worin besteht der Unterschied?


Bild einer Stoppuhr mit Vollbenutzungsstunde und Betriebsstunde

„Wie lange läuft Deine BHKW-Anlage pro Jahr?“ – „5.000 Stunden“ – „Betriebsstunden oder Vollbenutzungsstunden?“
Und da war es dann – das große Fragezeichen im Gesicht des BHKW-Betreibers.
Worin besteht der Unterschied zwischen Vollbenutzungsstunden und Betriebsstunden?
Und was sind „zuschlagsberechtigte Vollbenutzungsstunden“ nach dem KWK-Gesetz 2016?

Betriebsstunden

Wie der Name schon sagt, geben die Betriebsstunden die Zeit einer BHKW-Anlage an, in der diese in Betrieb war. Meist verfügt eine BHKW-Anlage über einen elektronischen oder mechanischen Betriebsstundenzähler. Wenn BHKW-Anlagen in Teillast betrieben werden oder die tatsächliche elektrische Leistung von den Angaben im technischen Datenblatt differieren, unterscheiden sich Betriebsstunden und Vollbenutzungsstunden.

Vollbenutzungsstunden

Die Anzahl der Vollbenutzungsstunden wird rechnerisch ermittelt. Dabei wird die erzeugte Strommenge durch die elektrische Leistung der KWK-Anlage gemäß technischem Datenblatt dividiert. Als Wert für die elektrische Leistung wird der Wert bei Volllast zu Grunde gelegt – daher auch Vollbenutzungsstunden. Gemäß §6 KWKG 2016 ist ggf. nicht die gesamte erzeugte KWK-Strommenge auch förderfähig nach dem KWK-Gesetz.

Zuschlagsberechtigte Vollbenutzungsstunden

Zuschlagsberechtigte Vollbenutzungsstunden ergeben sich nach §2 Punkt 3 KWK-Gesetz aus dem Quotienten der jährlich zuschlagsberechtigten KWK-Nettostromerzeugung und der maximalen KWK-Nettostromerzeugung im Auslegungszustand während einer Betriebsstunde unter normalen Einsatzbedingungen. Die Unterscheidung zu den Vollbenutzungsstunden bezieht sich auf die Zuschlagsberechtigung der KWK-Strommenge.

Praxisbeispiel zur Verdeutlichung des Unterschieds Vollbenutzungsstunden und Betriebsstunden

Eine modulierende BHKW-Anlage mit 100 kW elektrischer Leistung, die je nach Wärmebedarf zwischen 70% und 100% ihrer Leistung bringt, läuft pro Jahr 6.000 Betriebsstunden. Dabei werden 500.000 kWh KWK-Strom erzeugt.
Die Vollbenutzungsstundenanzahl berechnet sich aus der erzeugten elektrischen Arbeit (500.000 kWh) geteilt durch die KWK-Leistung (netto) gemäß Datenblatt (100 kW). 500.000 kWh geteilt durch 100 kW ergeben 5.000 Vollbenutzungsstunden.
Da bis 100 kW nach dem neuen KWK-Gesetz sowohl der in das Netz der allgemeinen Versorgung als auch der selbstgenutzte KWK-Strom einen KWK-Zuschlag erhält, handelt es sich bei diesen 5.000 Vollbenutzungsstunden auch um zuschlagsberechtigte Vollbenutzungsstunden.

Zurück zur Übersicht

13. Februar 2020

Wie hilfreich fanden Sie diesen Beitrag?

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (5 votes, average: 4,60 out of 5)
Loading...