Montag, 04.04.2016, 15:33 Uhr | Technologie Presseservice PresseBox

Der sogenannte „übliche Preis“ stellt im KWK-Gesetz (http://www.kwkg2016.de/...) eine Möglichkeit dar, um den Wert für den KWK-Strom zu ermitteln, der in das Netz

Hier geht es zum ausführlichen Bericht "KWK-Index bricht ein und fällt um 25%"