KWKG-Anwendungsbereich und KWK-Ausbauziel

Anwendungsbereiche und Ziele des KWK-Gesetzes Das neue KWK-Gesetz dient der Erhöhung der Nettostromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf 110 Terrawattstunden bis zum Jahr 2020 sowie auf 120 Terrawattstunden bis zum Jahr 2025 im Interesse der Energieeinsparung sowie des Umwelt- und Klimaschutzes (§1 Abs. 1 KWKG 2016)

Verändertes KWK-Ausbauziel

Im Anwendungsbereich des KWKG 2016 wird ein neues Ausbauziel definiert. Das Ausbauziel orientiert sich nun auf präzise Strommengen und ist unabhängig von anderen energiewirtschaftlichen Entscheidung wie z. B. die Stilllegung von Kohle- oder Atomkraftwerken. Es wird durch das Gesetz eine Perspektive für KWK-Anlagen über den Geltungsbereich des neuen KWKG (31.12.2022) eröffnet.
Derzeit (KWKG 2012) bezieht sich das Ausbauziel auf einen 25-Prozentanteil der gesamten Nettostromerzeugung im Jahre 2020. Je nach Weiterentwicklung der Energieversorgung in Deutschland dürfte diese KWK-Strommenge zwischen 135 Terrawattstunden (TWh) und 150 Terrawattstunden (TWH) betragen.
Im Jahre 2015 wurden voraussichtlich zwischen 97 und 100 TWh KWK-Strom produziert.
Demnach zeichnet sich sich das neue KWK-Gesetz (KWKG 2016) durch eine deutlich moderatere Ausbaustragie aus.

Anwendungsbereich des KWK-Gesetzes

Das neue KWK-Gesetz regelt die Abnahme von KWK-Strom aus KWK-Anlagen, die Zahlung von Zuschlägen durch den Netzbetreiber sowie die Vergütung für KWK-Strom aus bestehenden, neuen, modernisierten und nachgerüsteten KWK-Anlagen. Außerdem wird die Zahlung von Zuschlägen durch die Übertragungsnetzbetreiber für den Neubau und Ausbau von Wärmenetzen und Kältenetzen sowie Wärmespeicher und Kältespeicher geregelt.

Schließlich regelt das neue KWK-Gesetz die Umlage der Kosten für die Förderung hocheffizienter KWK-Anlagen sowie die KWK-Peripherie (Netze und Speicher).

 

Einheitenrechner:
1 Terrawattstunde = 1.000 Gigawattstunden = 1.000.000 Megawattstunden = 1.000.000.0000 Kilowattstunden = rund 3.600 Terrajpule (TJ)

aktualisiert am: 05.04.2016