5. Oktober 2018

KWK-Anlagen erhalten im Winter für den eingespeisten Strom mehr Geld

Der über die drei Sommermonate Juli bis September ermittelte durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse steigt gegenüber dem vorausgegangenen Quartal um fast 50% auf 5,351 Cent/kWh.

Der durchschnittliche Baseload-Preis an der Strombörse stieg im Sommerquartal 2018 deutlich an
Quelle: Jeibmann Photographik - EEX

Im dritten Quartal 2018 steigt der „übliche Preis", der für die Vergütung von Überschussstrom aus KWK-Anlagen maßgeblich ist, sehr deutlich an und erreicht annähernd den höchsten Wert der letzten zehn Jahre.
Der durchschnittliche Grundlaststrom-Preis (Baseload) an der Strombörse Leipzig in den Sommer-Monaten Juli bis September beträgt 5,351 Cent/kWh. Dies bedeutet gegenüber dem vorangegangenen Quartal (3,598 Cent/kWh) einen Anstieg in Höhe von nahezu 50%.

Bedeutung des durchschnittlichen Quartalspreises

Der durchschnittliche Strompreis für Grundlaststrom eines Quartals, der auch als „üblicher Preis“ oder „KWK-Index“ bezeichnet wird, bestimmt nach dem KWK-Gesetz (KWKG) den Wert des KWK-Stroms, der im darauffolgenden Quartal in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Demnach gilt der aktuelle übliche Preis in Höhe von 5,351 Cent/kWh für die Abrechnung des Überschussstroms in den Monaten Oktober bis Dezember 2018.

Gemäß KWK-Gesetz 2012 gilt dieser Marktpreis für KWK-Anlagen bis 2 MW während der KWK-Förderdauer. Das KWK-Gesetz 2016/2017 beschränkt den Geltungsbereich auf KWK-Anlagen bis 100 kW elektrischer Leistung. Bei KWK-Anlagen bis 50 kW orientiert sich die Einspeisevergütung auch nach Auslaufen der Förderung an dem üblichen Preis (KWK-Index).

 

Üblicher Preis – Höhe der Stromvergütung für eingespeisten KWK-Strom (KWK-Index)
Üblicher Preis – Höhe der Stromvergütung für eingespeisten KWK-Strom (KWK-Index)