Mittwoch, 09.11.2016, 11:41 Uhr | JuraBlogs

Die Förderung der sogenannten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) soll geändert werden. KWK-Anlagen zwischen einem und 50 Megawatt sollen in Zukunft nur noch dann gefördert

Hier geht es zum ausführlichen Bericht "Ausschreibung bei Kraft-Wärme-Kopplung"