KWKG 2016 – das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz)

In Deutschland werden hocheffiziente KWK-Anlagen aus klimapolitischen Gründen durch das KWK-Gesetz (KWKG) gefördert. Das geltende Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz aus dem Jahre 2012 (KWKG 2012) wurde am 1. Januar 2016 durch das „Gesetz zur Neuregelung der Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG 2016)“ ersetzt.

KWKG 2016

Durch das „Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung“ vom 22. Dezember 2016 wurden einige Änderungen im KWK-Gesetz 2016 vorgenommen. Diese Änderungen des KWKG 2016 traten am 1. Januar 2017 in Kraft.
Obwohl die neuen Bestimmungen des KWK-Gesetzes erst am 1. Januar 2017 in Kraft traten, wird das derzeit gültige KWK-Gesetz offiziell weiterhin als „KWKG 2016“ bezeichnet

Anhand der Paragraphen-Anzahl (37) sieht der KWK-Interessierte bereits, dass sich gegenüber dem bestehenden KWK-Gesetz aus dem Jahre 2012, das 20 Paragraphen aufweist, einiges verändert hat.

Informationen zum KWKG 2016

Diese Informationsseite des BHKW-Infozentrums wird ab Anfang 2017 strukturiert über das neue KWK-Gesetz informieren.
Interaktive Tools zum neuen KWK-Gesetz werden das Informationsangebot ergänzen. Erste Informationen über das neue KWK-Gesetz erhalten KWK-Interessierte in den Berichten des BHKW-Infozentrums, die unter der Rubrik „Neuigkeiten zum KWKG 2016 – News“ veröffentlicht wurden.
Interessante Pressmeldungen zur KWKG-Novelle sind unter der Rubrik „KWKG-Pressespiegel – Pressemeldungen zur KWKG-Novelle“ erhältlich.
Weitergehende Informationen zu BHKW- und KWK-Themen erhalten KWK-Interessierte auf den Seiten des BHKW-Infozentrums.

 

aktualisiert am: 10.01.2017