Was ist eine verbindliche Bestellung einer KWK-Anlage?

Die Übergangsbestimmungen des neuen KWK-Gesetzes sehen ein Wahlrecht für KWK-Anlagenbetreiber vor, ob der KWK-Strom nach dem KWK-Gesetz 2012 vergütet wird oder dem Förderregime des KWKG 2016 unterliegt. Hierfür muss aber bis zum 31.12.2015 eine verbindliche Bestellung der KWK-Anlage erfolgt sein.


Wer die Übergangsregelungen des neuen KWK-Gesetzes (§35 KWKG 2016) ausnutzen möchte, muss bis zum 31.12.2015 eine verbindliche Bestellung der KWK-Anlage realisieren. Aber wann liegt eine „verbindliche Bestellung“ vor? Und was gehört alles zur KWK-Anlage?
Zwei Fragen, denen wir uns in diesem FAQ-Beitrag des BHKW-Infozentrums widmen wollen. Jedoch sei bereits an dieser Stelle angemerkt, dass es keine endgültige Antwort geben kann, da sich weder der Gesetzgeber noch die ausführende Behörde (BAFA) konkret oder rechtsverbindlich diesem Thema gewidmet haben. Es soll daher auf Basis der Diskussionen der KWKG-Intensivseminare der Versuch unternommen werden, Hinweise zu diesen Fragestellungen zu geben.

Hinweise für eine verbindliche Bestellung

Um eine verbindliche Bestellung auszulösen und diese gegenüber der Behörde (BAFA) nach der Inbetriebnahme der KWK-Anlage nachweisen zu können, bedarf es der Schriftform. Idealer Weise sollte die Bestellung seitens des Auftragnehmers schriftlich bestätigt werden.

Bei einer verbindlichen Bestellung sollte im Vertrag möglichst kein Rücktrittsrecht vorhanden sein. Um die Verbindlichkeit der Bestellung zusätzlich zu unterstreichen, kann eine Anzahlung geleistet werden. Ein Zahlungsbeleg mit Datum der Anzahlung vor dem 31.12.2015 stellt sicherlich ein wichtiger Nachweis über eine verbindliche Bestellung dar. Zwingend erforderlich ist eine Anzahlung indes sicherlich nicht.

Grundsätzlich sollte der Entscheidungsprozess und der zeitliche Ablauf des Bestellvorgangs protokolliert werden, damit zu einem späteren Zeitpunkt sofern notwendig die Chronologie (interne Entscheidung – Angebotsanfrage – Bestellung – ggf. Anzahlung) nachvollzogen werden kann.

Der Nachweis der verbindlichen Bestellung der KWK-Anlage im Jahre 2015 muss bei der Anmeldung der KWK-Anlage bei der BAFA nach der Inbetriebnahme im Jahre 2016 eingereicht werden. Weitere Informationen zu den administrativen Vorgaben wird das BAFA im ersten Quartal 2016 auf seiner Internetseite veröffentlichen.

Wer muss die KWK-Anlage verbindlich bestellen?

Das KWK-Gesetz adressiert die verbindliche Bestellung auf den „Betreiber der KWK-Anlage“. Betreiber der KWK-Anlage sind gemäß §2 Abs. 6 KWKG diejenigen, „die den KWK-Strom erzeugen und das wirtschaftliche Risiko für den Betrieb der KWK-Anlagen tragen“.

KWK-Anlage

Bei Kompaktmodulen scheint nach Aussagen des BAFA die Bestellung des BHKW-Moduls auszureichen. Dieses gilt als „KWK-Anlage“. Die Einbindungsarbeiten, die ggf. bei einer Modernisierung notwendig sind, um die 25% oder 50%-Modernisierungsrate zu erreichen, können auch zu einem späteren Zeitpunkt beauftragt werden.

 

 

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13. Februar 2020

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