Dienstag, 03.05.2016, 10:48 Uhr | Energiespektrum

Dabei geht es konkret um den § 35 Abs. 12 KWKG getroffenen Vorbehalt (beihilferechtliche Prüfung). "Für alle, die in die umweltfreundliche hocheffiziente KWK investieren

Hier geht es zum ausführlichen Bericht "Unsicherheit durch blockiertes KWKG 2016"