Dienstag, 08.09.2015, 00:29 Uhr | Technologie Presseservice PresseBox

Der sogenannte „übliche Preis“ stellt im KWK-Gesetz eine Möglichkeit dar, um dem KWK-Strom, der in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, einen Wert

Hier geht es zum ausführlichen Bericht "Veränderungen bei der Stromeinspeisevergütung für KWK-Anlagen"