Der sogenannte „übliche Preis“ stellt im KWK-Gesetz eine Möglichkeit dar, um dem KWK-Strom, der in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, einen Wert
Hier geht es zum ausführlichen Bericht "Veränderungen bei der Stromeinspeisevergütung für KWK-Anlagen"